Der Kreuzbiss gehört zu den häufigen Zahn- und Kieferfehlstellungen im Kindesalter. Die Behandlung sollten Eltern bei ihrem Nachwuchs nicht hinauszögern. Die Fachgesellschaften raten schon vor dem zehnten Lebensjahr zu einer kieferorthopädischen Behandlung.
Normalerweise sind die Zähne im Oberkiefer in einem etwas weiteren Bogen angeordnet als im Unterkiefer. Dadurch liegen die Zahnspitzen oder bei den Backenzähnen die äußeren Höcker des Oberkiefers außen, die Zähne des Unterkiefers etwas weiter innen. Bei einem Kreuzbiss ist dies umgekehrt. Einzelne oder mehrere Seitenzähne des Unterkiefers stehen zu weit außen, jene des Oberkiefers zu weit innen. Beim Schließen des Gebisses treffen die Zähne also nicht richtig aufeinander. Tritt diese ungünstige Verzahnung links wie rechts auf, sprechen Zahnmediziner von einem bilateralen Kreuzbiss. Es ist aber auch möglich, dass diese Zahn- und Kieferfehlstellung sich nur auf einer Seite zeigt – dann handelt es sich um einen unilateralen Kreuzbiss.
Ein Kreuzbiss kann auch die Frontzähne betreffen. Wenn die Schneidezähne des Unterkiefers vor jenen des Oberkiefers stehen, wird dies als frontaler Kreuzbiss oder auch als umgekehrter Überbiss bezeichnet.
Dafür kann es verschiedene Ursachen geben. Zum einen kann eine Zahnfehlstellung dafür verantwortlich sein. Das heißt, die Zähne im Oberkiefer kippen nach innen oder im Unterkiefer nach außen. Zum anderen kann es daran liegen, dass der Oberkiefer zu schmal ist – dies ist meist erblich bedingt. Seltener kommt es vor, dass der Unterkiefer zu breit ist. Einige Kinder atmen durch den Mund statt durch die Nase. Dadurch ist die Zunge nicht in der richtigen Position am Oberkiefer und fördert nicht ausreichend dessen Wachstum. Lang anhaltendes Daumenlutschen kann einen Kreuzbiss ebenso begünstigen wie ein früher Verlust der Milchzähne.
Wird diese Fehlstellung nicht behandelt, kann der Oberkiefer in seiner Entwicklung gehemmt werden und bleibt zu schmal. Der Unterkiefer entwickelt sich unter Umständen asymmetrisch. Das führt nicht nur zu Kaustörungen, sondern kann auch die Gesichtsproportionen verändern und so zum ästhetischen Problem werden. Da die Zähne bei einem Kreuzbiss nicht richtig aufeinandertreffen, lässt es sich nicht so gut kauen und die Zähne nutzen sich leichter ab. Die Fehlstellung kann insbesondere beim einseitigen Kreuzbiss durch die Mittellinienverschiebung zu Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich sowie Schmerzen im Kiefergelenk führen, weil die Belastungen ungleich verteilt sind. Tritt der Kreuzbiss bei Kindern auf, können Sprachentwicklungsstörungen die Folge sein.
Schon bei Kindern, die noch über ihr Milchgebiss verfügen, kann der Kreuzbiss auftreten. In ihrer aktuellen Leitlinie raten die beteiligten medizinischen Fachgesellschaften zu einer Frühbehandlung vor dem zehnten Lebensjahr. Dies bedeutet, dass die Therapie schon im Milch- oder frühen Wechselgebiss erfolgt. So soll vermieden werden, dass sich die Fehlstellung verschlimmert. Zugleich wird das Wachstum genutzt, um den Kreuzbiss zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass sich der Kiefer möglichst optimal entwickelt. Was tun, wenn Familien diesen frühen Zeitpunkt verpasst haben oder der Kreuzbiss erst später im Leben auftritt? Dann lohnt es sich dennoch, den Kieferorthopäden aufzusuchen und eine geeignete Therapie einzuleiten. Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen lässt sich ein Kreuzbiss beheben.
Die Therapie hängt vom Schweregrad, der genauen Ursache und auch vom Alter des Patienten ab. In der Kieferorthopädie stehen eine Reihe von Apparaturen zur Verfügung, um den Kreuzbiss zu behandeln. Dazu zählen lose Zahnspangen wie funktionskieferorthopädische Geräte, aktive Platten sowie Zahnschienen. Als Behandlungsmöglichkeit kommen je nach Befund auch feste Zahnspangen infrage. Eine sogenannte Gaumennahterweiterungsapparatur kann dazu beitragen, das Wachstum des Oberkiefers anzuregen. Sie wird fest zwischen den Backenzähnen des Oberkiefers angebracht. Wenn diese Hilfsmittel nicht ausreichend greifen, kann es je nach Befund notwendig werden, den Kreuzbiss im Erwachsenenalter operativ zu korrigieren.
Bei einer ausgeprägten Fehlstellung wie einem beidseitigen Kreuzbiss übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Therapie bei Kindern. Bei Erwachsenen gilt dies nur, wenn es sich um eine schwere Kieferanomalie handelt und diese kieferchirurgisch behandelt werden muss.
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